Ombudspersonen für stationäre Einrichtungen im Land Brandenburg

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Kurzinfos

Förderer: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

Projektlaufzeit: 2020 bis 2022

Projektkoordination: Michael Hacker

Projektmitarbeiter*innen: Sigrid Wölfing

Projektbeschreibung

Auf Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG) können Kommunen für stationäre Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe eine Ombudsperson ernennen. Ombudspersonen gestalten und fördern ehrenamtlich die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde oder im Stadtteil. Im Hinblick auf die bestehenden und kommenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung, insbesondere der weiteren Zunahme an Pflegebedürftigen, werden die Ombudspersonen zusehends wichtiger. Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung zwischen den Bewohner/innen der Einrichtungen und der Kommune bzw. der Einbindung der unterschiedlichen Interessen, Bedarfe und Kompetenzen in die Entwicklung der Kommune.

Die Broschüre "Mitten im Leben | Teilhabe und Quartiersöffnung in Einrichtungen und Wohnformen der Pflege und der Eingliederungshilfe und die Rolle von Ombudspersonen" ist auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) erhältlich.

Publikationen

Flyer Ombudspersonen (2018) herunterladen >

Postkarte Ombudspersonen (2018) herunterladen >

Ernennungsurkunde zum Ausfüllen herunterladen >

Aktuelle Veranstaltungen

Datum Uhrzeit Veranstaltung Referent*innen Ort Anmeldung und Info
09.02.20181. Vernetzungstreffen der OmbudspersonenPotsdam
17.01.2020Vernetzungsveranstaltung der OmbudspersonenPotsdam