Ombudspersonen für stationäre Einrichtungen im Land Brandenburg
Kurzinfos
Förderer: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Projektlaufzeit: 2020 bis 2022
Projektkoordination: Michael Hacker
Projektmitarbeiter*innen: Sigrid Wölfing
Projektbeschreibung
Auf Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG) können Kommunen für stationäre Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe eine Ombudsperson ernennen. Ombudspersonen gestalten und fördern ehrenamtlich die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde oder im Stadtteil. Im Hinblick auf die bestehenden und kommenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung, insbesondere der weiteren Zunahme an Pflegebedürftigen, werden die Ombudspersonen zusehends wichtiger. Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung zwischen den Bewohner/innen der Einrichtungen und der Kommune bzw. der Einbindung der unterschiedlichen Interessen, Bedarfe und Kompetenzen in die Entwicklung der Kommune.
Die Broschüre "Mitten im Leben | Teilhabe und Quartiersöffnung in Einrichtungen und Wohnformen der Pflege und der Eingliederungshilfe und die Rolle von Ombudspersonen" ist auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) erhältlich.
Publikationen
Flyer Ombudspersonen (2018) herunterladen >
Postkarte Ombudspersonen (2018) herunterladen >
Ernennungsurkunde zum Ausfüllen herunterladen >
Aktuelle Veranstaltungen |
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Datum | Uhrzeit | Veranstaltung | Referent*innen | Ort | Anmeldung und Info | |
09.02.2018 | 1. Vernetzungstreffen der Ombudspersonen | Potsdam | ||||
17.01.2020 | Vernetzungsveranstaltung der Ombudspersonen | Potsdam |